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21.09.2016, 08:10 Uhr | Karl Schiewerling MdB | www.schiewerling.de
Regierung stockt Mittel für Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ auf
Bewerbungen noch bis zum 30. September möglich

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ist erfolgreich mit über 3.750 geförderten Maßnahmen in diesem Jahr angelaufen. Leider konnten damit nicht alle Kitas bedient werden, die ein Interesse an der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung bekundet haben und förderfähig gewesen wären.

Zweite Förderwelle für Bundesprogramm Sprach Kitas Quelle Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

Daher ist es umso erfreulicher, dass der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts eine Aufstockung der Mittel für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ um 600 Millionen Euro im Zeitraum von 2017 bis 2020 vorsieht. So könnten nun bundesweit noch einmal viele zusätzliche Fachkräfte in Kitas und externe Fachberatung gefördert werden.

Aktuell wird die Umsetzung der zweiten Förderwelle vorbereitet, damit die neuen Projekte ab dem 1. Januar starten können. Unter Beachtung der bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen der Programmbeteiligten sollen künftig auch kleinere Einrichtungen gefördert werden können. Hintergrund ist, dass es gerade im ländlichen Raum der Flächenländer viele kleinere Kitas mit Kindern gibt, die ebenfalls Zielgruppe des Bundesprogramms sind. Darüber hinaus sollen große Einrichtungen mit mehr als 60 Kindern die Möglichkeit bekommen, eine zweite halbe Stelle zu beantragen. Dies betrifft auch Kitas, die bereits gefördert werden.

Von dieser Ausweitung der geförderten Einrichtungen profitieren insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, Kinder mit Migrationshintergrund sowie Kinder mit Fluchterfahrungen. Sprach-Kitas bieten diesen Kindern mithilfe von spielerischen und in den Betreuungsalltag der Kinder integrierten sprachlichen Bildungsangeboten beste Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich schnell die Sprache aneignen und ihren Wortschatz ausbauen können.

Noch bis zum 30. September können sich Träger von Kindertageseinrichtungen für die zweite Förderwelle online bewerben. Die Auswahl der antragsberechtigten Kitas erfolgt im Anschluss durch die zuständigen Länderministerien.

Alle Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter www.frühe-chancen.de.

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