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17.06.2016, 09:30 Uhr | Karl Schiewerling MdB | www.schiewerling.de
Schiewerling: Wichtige Verbesserungen vereinbart
Gesetzentwurf zum SGB II-Änderungsgesetz ist auf der Zielgeraden

Aus den gemeinsamen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zum Entwurf des neunten SGB II-Änderungsgesetzes geht eine Botschaft schon jetzt klar hervor: Menschen, die es besonders schwer haben, beruflich wieder Fuß zu fassen, können künftig länger als bisher auf diesem Weg zurück auf den Arbeitsmarkt gefördert werden. Einigung gab es auch in weiteren Detailfragen.

Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Wir konnten uns auf Änderungen im Bereich der Arbeitsgelegenheiten einigen und wollen so Langzeitarbeitslose stärker unterstützen. In einem Zeitraum von fünf Jahren sollen Langzeitarbeitslose zukünftig drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben können. Bisher war das nur für maximal zwei Jahre in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich. Mit dieser Neuregelung gehen wir auf die Vorschläge der Länder und vieler Verbände ein. Wir haben uns mit der SPD auch darauf geeinigt, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit ausüben, künftig zusätzlich durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden können. Ziel ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und die langfristige Integration des Geförderten in den Arbeitsmarkt. Entsprechende Aufwendungen erstattet das Jobcenter. Gewerkschaften und Arbeitgeber bekommen eine stärkere Beratungsfunktion, wenn es um die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten geht. Auch die Förderung von Arbeitslosengeld II beziehenden Menschen in Ausbildung wird verbessert. Sie bekommen in bestimmten Härtesituationen Unterstützung vom Jobcenter. Menschen, die aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr bedürftig sind, können in den ersten Monaten in ihrer neuen Tätigkeit nachgehende Unterstützung bekommen. Hierfür haben wir den Kreis möglicher Hilfen erweitert. So soll zukünftig jede erforderliche Unterstützung geleistet werden können. Es wird zudem gesetzlich klargestellt, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten im SGB II bei der Beantragung einer vorgezogenen Rente wegen Alters nicht sanktioniert wird. Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen. Weitere Verbesserungen, auf die wir uns verständigen konnten, betreffen beispielsweise die Ausgestaltung von Eingliederungsvereinbarungen, die Verbesserung der Zusammenarbeit von Behörden, die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Arbeitslosengeld II und die Abtretbarkeit von Leistungen der Grundsicherung. Für Alleinerziehende und den umgangsberechtigten Elternteil bleibt es beim geltenden Recht.“

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