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21.06.2016, 14:30 Uhr | CDU Münsterland | www.cdu-muensterland.de
„Aus für unkonventionelles Fracking!“
MdB Karl Schiewerling freut sich über vereinbartes Verbot der umstrittenen Gas-Fördermethode

Langer und engagierter Einsatz gegen Fracking für das Münsterland von Erfolg gekrönt

Mit einem klaren Verbot von unkonventionellem Fracking will die Große Koalition nun die höchst umstrittene Methode der Gasförderung unterbinden. Dies wurde erst durch den großen Einsatz der CDU-Abgeordneten aus dem Münsterland möglich.

„Unkonventionelles Fracking wird erstmals verboten – damit ist das Thema vom Tisch!“, zeigte sich MdB Karl Schiewerling, Sprecher der münsterländischen CDU-Abgeordneten, höchst zufrieden. Die CDU-Abgeordneten aus dem Münsterland kämpfen seit Jahren an der Seite der Bürger gegen den geplanten Fracking-Einsatz in ihrer Heimat.

Unter der Federführung ihres Sprechers, Karl Schiewerling, haben die Unionsabgeordneten aus den Kreisen Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster quer durch die Republik Allianzen geschmiedet, um unkonventionelles Fracking zu verhindern. „Es waren schwierige Verhandlungen, aber unter dem Strich steht nun fest: Keine Gefahr für unser Trinkwasser, kein poröses Gestein unter unserer Heimat! Das ist ein klasse Tag für das Münsterland und die Menschen besonders in Nordwalde, Ascheberg und Drensteinfurt!“, betonte der Abgeordnete aus Nottuln heute in Berlin.

Dort gab die Union mit CDU-Landesvorsitzendem Armin Laschet an der Spitze den modifizierten Gesetzentwurf bekannt. Demnach wird das unkonventionelle Fracking durch Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes generell untersagt. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken kann es Probebohrungen geben. Und auch nur dann, wenn die jeweilige Landesregierung dem zustimmt. „Mit der CDU in NRW wird es – auch nach der Wahl in NRW – kein Fracking geben, so lange es auch nur die geringsten Risiken für Mensch und Umwelt gibt“, sagte MdB Schiewerling in Berlin. Das Gesetz soll am Freitag verabschiedet werden.

Das Verbot von Fracking hält übrigens auch über die nächste Bundestagswahl an. Im neuen Gesetz soll das absolute Verbot uneingeschränkt bis 2022 gelten. Frühestens dann befasst sich der Bundestag erneut mit dem Thema – und das auch nur, wenn es neue und insbesondere handfeste wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse über die Risiken dieser Technologie geben sollte.

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