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09.03.2018, 13:00 Uhr | CDA im Kreis Coesfeld | Laurids Leibold
Wahlrecht nutzen und mitbestimmen!
CDA ruft zu Betriebswahlen auf

Vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 werden in tausenden Unternehmen in Deutschland neue Betriebsräte gewählt. Die CDA im Kreis Coesfeld ruft alle wahlberechtigten Beschäftigten auf, wählen zu gehen. Mitbestimmung im Betrieb ist ein zentrales Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sollten dieses Recht auch nutzen“, erklärte Jan Willimzig, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft im Kreisverband Coesfeld zum Start der Betriebsratswahlen.

Gewerkschaftssekretär Philipp Bembenek (5.v.l.) diskutierte mit dem Kreisvorstand der CDA über die derzeit stattfindenden Betriebsratswahlen.
Lüdinghausen - Am Freitagabend traf sich der Kreisvorstand der CDA in Lüdinghausen mit Philipp Bembenek, Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall Münster, um über die Betriebsratswahlen zu diskutieren.

In seinem Vortrag machte Bembenek die Bedeutung von Betriebsräten deutlich. Diese seien wichtig, da Arbeitnehmer gemeinsam eine stärkere Verhandlungsposition hätten. Selbst für Fachkräfte werden Betriebsräte immer wichtiger: „Mit Tarifvertrag verdienen auch Ingenieure mehr“, erklärte Bembenek. Konkret sei der Betriebsrat unter anderem zuständig für die gerechte Eingruppierung von Arbeitnehmern innerhalb der Entgeltgruppen eines Tarifvertrages. Dadurch erhielten Arbeitnehmer aufgrund einer fehlerhaften Eingruppierung plötzlich einen neuen Arbeitsvertrag mit besserem Gehalt. Des Weiteren bestimme er mit über die Arbeitsbedingungen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen.

Der Gewerkschaftssekretär, der seit 2012 für die IG Metall arbeitet, machte anhand vieler Beispiele aus der Praxis die Arbeitsweise von Betriebsräten und die Unterstützung durch die Gewerkschaften deutlich. So habe man in einem Betrieb die Einzelklagen von Mitarbeitern gesammelt, deren Chef die notwendigen Erste-Hilfe-Kurse nicht bezahlt habe. Dadurch wurde der Unternehmer zum Einlenken bewegt, ohne letztendlich vor Gericht ziehen zu müssen, berichtete der Gewerkschaftssekretär von diesem Erfolg. Philipp Bembenek betonte allerdings auch die meist gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen: „Das System ist darauf ausgerichtet, dass Kompromisse gefunden werden“, so der Gewerkschaftssekretär.

Die Gründung eines Betriebsrates, wofür Bembenek in der Region Münsterland zuständig ist, laufe normalerweise so ab, dass sich die Arbeitnehmer zunächst träfen, um über ihre Probleme zu berichten. Anschließend wird der Arbeitgeber informiert, dass eine vorbereitende Wahlversammlung einberufen werden soll, welche drei Wahlvorsteher wählt, die dann die eigentliche Betriebsratswahl organisieren. Dabei setzten die Unternehmer ihre Arbeitnehmer teilweise unter Druck oder nutzten andere Mittel, um die Wahlen zu verhindern. So veranstaltete ein Unternehmer ein paralleles Schnitzelessen zur Wahlversammlung, wie Bembenek berichtete.

Gefragt nach dem Kündigungsschutz für Betriebsräte, merkte Bembenek an, dass Initiatoren der Wahlversammlung, Wahlvorsteher sowie Betriebsräte einen besonderen Kündigungsschutz genießen würden. Allerdings gelten bei diese in engen zeitlichen Grenzen, betonte der Münsteraner.

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