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26.10.2017, 15:52 Uhr | Dietmar Panske MdL | www.dietmar-panske.de
CDU-Landtagsabgeordnete Wilhelm Korth und Dietmar Panske: Gemeindefinanzierung auf Rekordniveau: Hohe Steuereinnahmen verbessern die finanzielle Situation vieler Städte, Gemeinden und Kreise. Die NRW-Koalition hat eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet und wurde gestern vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen. „In der Summe erhalten die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Jahr 2017 über eine Milliarde Euro zusätzlich und mit 11,7 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat“, so Korth und Panske. „Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Dieses gilt auch für die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.“ Auch der Kreis Coesfeld erhält für seine Aufgaben im Jahr 2018 mehr Geld aus Düsseldorf: Insgesamt betragen die Zuweisungen 48.774.765,55 Euro. Das ist ein Zuwachs um 6.639.678,00 Euro (+15,8%). Im Einzelnen erhalten:
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld und den damit einhergehenden gestiegenen Steuereinnahmen fällt bei einigen Städten und Gemeinden die Gemeindefinanzierung gegenüber 2017 geringer aus.
Die Abgeordneten Korth und Panske: „Auch der spürbare Zuwachs in den Landeszuweisungen wird die, in den vergangenen Jahren entstandene angespannte Haushaltssituation nicht schlagartig ändern. Aber diese positive Entwicklung bedeutet einen soliden Beitrag zu unserer kommunalen Leistungsfähigkeit. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition zeigt damit von Anfang an, dass sie umsetzt, was sie versprochen hat. Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, tragen wir durch die Abschaffung des sog. ‚Kommunalsoli‘, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei. Nur starke Kommunen können die großen Herausforderungen meistern. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein weiterer guter Beitrag, um notwendige Zukunftsinvestitionen in Straßen, Schulen und Kindergärten vornehmen zu können“, so Korth und Panske weiter. Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |