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08.11.2018, 08:10 Uhr | CDA Dülmen | Claus Joachimczak
Für behindertengerechte Arbeitswelt
CDA fordert zur Wahrnehmung des Wahlrechtes auf

Bis zum 30. November 2018 sind in tausenden Unternehmen sowie Behörden in Deutschland die Arbeitnehmer dazu aufgefordert, eine neue Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Der Stadtverbandsvorstand der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) Dülmen ruft alle wahlberechtigten Beschäftigten auf, ihr Wahlrecht hierzu auszuüben.

Der CDA-Stadtverband setzt sich für die Schwerbehindertenvertretungen ein.
Dülmen - Alle vier Jahre wählen Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen die neuen Schwerbehindertenvertretungen. Ab mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder gleichgestellten behinderten Menschen besteht ein Recht auf eine Schwerbehindertenvertretung.

Zusammen mit den Gewerkschaften setzt sich die CDA für Schwerbehindertenvertretungen ein. Vertrauenspersonen sorgen für behindertengerechte Arbeitsplätze und kämpfen gegen Benachteiligungen im Betrieb. Für viele Betriebe sind sie ein wichtiger Partner für die Arbeitsplatzgestaltung, die Gesundheitsvorsorge, aber auch für Themen wie Bewerbungsverfahren, Arbeitszeiten, Überstunden und Kündigungen. Das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen stärkt den Inklusionsgedanken und bringt so ein Stück mehr Demokratie in die Unternehmen. Die Schwerbehindertenvertretungen sind wichtige Organe für die Mitbestimmung in den Betrieben.

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